Verbotene Gegenstände

Verbotene Gegenstände gemäß gesetzlicher Vorgaben

Um größtmögliche Sicherheit allen Passagieren zu bieten und auch um Missverständnisse in der Flugzeugkabine während des Fluges ausschließen zu können, hat die europäische Union im Jahre 2015 eine Verordnung verabschiedet, welche klare Angaben darüber macht, welche Gegenstände nicht in den Sicherheitsbereich, also den Bereich eines Flughafens der besonders geschützt werden muss, mitgenommen werden dürfen.

Da jedoch all dieses Gegenstände Ihr Eigentum darstellen, dürfen Sie selbstverständlich selbst darüber entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind, nach dem diese an der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen wurden. Vienna International Airport Security Services GmbH (VIAS) bietet Ihnen als Serviceleistung verschiedene Lösungen an.

Sie können Ihre Gegenstände bis zu Ihrer Rückkunft sicher bei uns deponieren, oder aber auch an eine von Ihnen gewünschte Adresse verschicken lassen, sofern die Gegenstände in einem Kuvert der Größe A4 Platz finden. Wünschen Sie dennoch, dass Ihre Gegenstände mit Ihnen mitreisen, assistieren wir gerne beim nachträglichen Check-In bei Ihrer Fluggesellschaft.

Über das EU-Recht hinaus, müssen auch nationale Gesetzgebungen beachtet werden.

So sind

  • Waffen aller Art
  • Munition aller Art
  • Kriegsmaterial aller Art
  • Schieß- und Sprengmittel aller Art

laut österreichischem Luftfahrtsicherheitsgesetz verboten. Werden derartige Gegenstände in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck aufgefunden, muss umgehend die Polizei verständigt werden.

Bitte beachten Sie, dass es aus Sicherheitsgründen zum Zeitpunkt Ihrer Reise dazu kommen kann, dass auch Gegenstände und Flüssigkeiten, welche hier nicht angeführt sind oder aber innerhalb der hier angeführten Messgrenzen liegen, als verboten eingestuft und an der Sicherheitskontrolle zurückgewiesen werden.

In diesen Fällen bietet die Vienna International Airport Security Services GmbH im Auftrag der Flughafen Wien AG ein Depot- sowie Postservice an, bei welchem Sie Ihren als verboten eingestuften Gegenstand gem. den geltenden Preisen wahlweise für einen bestimmten Zeitraum am Flughafen Wien einlagern oder aber an eine Wunschadresse verschicken lassen können. Alle Informationen zum Depot- sowie Posterservice erhalten Sie direkt an der Kontrollstelle oder am Security Service Counter.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der europäischen Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit der Kommission dürfen die in der Anlage 4-C angeführten Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Anlage 4-C (PDF, 0.14 MB)

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der europäischen Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit der Kommission dürfen die in der Anlage 5-B angeführten Gegenstände nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.

Anlage 5-B (PDF, 0.13 MB)

Gegenstand

erlaubt/verboten

Babynahrung, Babyflasche

erlaubt im Handgepäck, inklusive Babynahrung und Flüssigkeiten (Menge für die Dauer der Reise!)

Babypuder, Gesichtspuder

erlaubt im Handgepäck

Batterien

herkömmliche Batterien und Akkus (Lithium-Ionen, wie im Handy, Digitalkamera) sind erlaubt, für Spezialfälle bitte jeweilige Fluglinie kontaktieren (wie z.B. bei Nasszellenbatterien)

Einwegrasierer

erlaubt im Handgepäck

Elektronische Geräte

erlaubt im Handgepäck, Laptop und Tablets müssen vor der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck entnommen werden und separat durchleuchtet werden

Elektronische Haushaltsgeräte

erlaubt bezüglich Sicherheitskontrolle; Verweis auf Flugline bezüglich Größe und Gewicht

Leere Flaschen, sonstige leere Gebinde, wie Gläser etc

erlaubt im Handgepäck

Fotoapparat, Kameras, Stative, etc.

erlaubt im Handgepäck, auch keine Einschränkungen bezüglich herkömmlicher Batterien und Akkus

Gehstock, Krücken, Gehhilfe, Nordic Walking Sticks

erlaubt im Handgepäck

Haarfön

erlaubt im Handgepäck

Kontaktlinsenflüssigkeit

erlaubt im Handgepäck

Lebensmittel fest, wie Brot, Getreide, etc.

erlaubt im Handgepäck

Lip Gloss

erlaubt im Handgepäck, Transport nur im 1 Liter Plastikbeute

Lippenstift fest

erlaubt im Handgepäck

Marmelade, Aufstriche, Honig, etc.

verboten, wenn größer als 100 ml im Handgepäck

Medikamente fest, wie Tabletten

keine Einschränkungen

Medikamente flüssig, wie Salben, Cremen, etc.

Menge für die Dauer der Reise im Handgepäck erlaubt; muss nicht im Plastikbeutel transportiert werden; ärztliche Bestätigung oder Rezept nicht erforderlich; Empfehlung: Transport in der Originalverpackung

Rasierklingen

verboten im Handgepäck

Regenschirm und Taschenschirm

erlaubt im Handgepäck

Sachertorte

erlaubt im Handgepäck

Spritzen, Insulin, Thrombose

erlaubt im Handgepäck, siehe flüssige Medikamente

Streichhölzer

erlaubt im Handgepäck, mit Ausnahme von Überall- Anzünder (verboten im Reisegepäck)

Wurst

Hartwurst erlaubt, Streichwurst nur 100 ml im 1 Liter Plastikbeutel


Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können wie z.B.:

  • Fortbewegungsmittel mit eingebauten Lithium-Batterien
  • Lawinenrucksäcke
  • Trockeneis
  • Autobatterien
  • und Ähnliches 

Für den Transport von gefährlichen Gütern gelten abhängig von der gewählten Airline besondere Bestimmungen.

Bitte beachten: Informieren Sie sich vor Abflug über die Bestimmungen bei Ihrer Airline bzw. Ihrem Handling-Agent
 

Mehr Informationen zu verbotenen Gegenständen finden Sie bei der Sicherheitskontrolle:

Personen

Kommen Sie problemlos durch die Sicherheitskontrolle.

Handgepäck

Was ist erlaubt, was ist verboten? Sparen Sie Zeit und packen Sie sicherheitsbewusst.

Aufgegebenes Gepäck

Gepäck einchecken erleichtert Ihre Reisen. Explosive, entzündbare, ätzende oder magnetische Stoffe dürfen nicht in den Koffer.

Verbotener Gegenstand – was tun?

Sie wurden in der Sicherheitskontrolle aufgehalten und tragen unbeabsichtigt einen verbotenen oder von der Sicherheitskontrolle zurückgewiesenen Gegenstand bei sich?

Dann bietet der Flughafen Wien und die Vienna International Airport Security Services (VIAS) folgende Möglichkeiten:

  • Sie bei einem nachträglichen Check-in zu unterstützen (Bitte klären Sie mögliche Zusatzkosten in diesem Fall mit Ihrer Airline ab)

  • Sie bei der Deponierung des Gegenstandes zu unterstützen (Depot Service - Abhängig von der Gegenstandsart. Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit dem Sicherheitsmitarbeiter am Security Service Counter ab)

  • Sie beim Versand mit dem Postservice an eine Wunschadresse zu unterstützen. (Postservice - abhängig von der Gegenstandsart und -größe (max. ein A4-Kuvert). Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit dem Sicherheitsmitarbeiter am Security Service Counter ab)

Unsere Mitarbeiter:innen am Security Service Counter bei den Sicherheitskontrollen im Terminal 2 und im Terminal 3 informieren Sie gerne direkt vor Ort. 

Bitte beachten: Informieren Sie sich vor Abflug über die Bestimmungen der Zielflughäfen. Andere nationale Gesetze können teilweise strenger sein.

Ombudsstelle

Als selbstständige und unabhängige Einrichtung steht Ihnen die Ombudsstelle für Anregungen, Kritik und Fragen ausschließlich per Mail zur Verfügung unter ombudsstelle-sicherheit@viennaairport.com

Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nicht durchgehend besetzt ist, aber im Sinne der Kundenorientierung Ihr Anliegen zeitnah bearbeitet wird.