Sicherheitskontrolle (Person, Handgepäck & aufgegebenes Gepäck)OEGS-Info
Ablauf der Sicherheitskontrolle
So kommen Sie mühelos und gut vorbereitet durch die Sicherheitskontrolle.
Die Security hat ihre Vorgaben und Richtlinien, helfen Sie mit und folgen Sie den Aufforderungen der Mitarbeiter:innen.
Vorbereitung Flüssigkeiten
Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist im Handgepäck nur eingeschränkt erlaubt.
Nähere Informationen finden Sie bei der Kontrolle von Handgepäck (siehe Text weiter unten).
Vorbereitung elektrische/elektronische Geräte und persönliche Gegenstände
Halten Sie elektronische/elektrische Geräte, größer als DIN A5 wie Laptops, Tablets, große Kameras etc. und persönliche Gegenstände wie Handy, Geldbörse, Münzen etc., die sich noch an Ihnen befinden griffbereit.
Was gehört in die Ablagebox?
Legen Sie die unter 1. und 2. genannten Beispiele sowie Oberbekleidung wie Jacken, Mäntel, Schals, Hüte etc. bei der Kontrollstelle in eine Ablagebox.
Personenkontrolle
Alle Reisenden haben eine Metalldetektorschleuse zu durchschreiten und gegebenenfalls visitiert zu werden.
Personen mit Herzschrittmacher: Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen an der Kontrollstelle.
Röntgenkontrolle
Handgepäck, Flüssigkeiten, elektronische/elektrische Geräte und andere Gegenstände wie Kinderwägen werden mittels Röntgengerät kontrolliert.
Sprengstofftest
Im Zuge des Kontrollprozesses kann es jederzeit zu einer Sprengstoffkontrolle an Ihnen und Ihrem Gepäck kommen.
Welche Flüssigkeiten dürfen im Handgepäck mitgenommen werden?
Maximal 100ml große Gebinde (oder kleiner), befüllt mit ungefährlichen Flüssigkeiten, aufbewahrt innerhalb eines maximal 1 Liter großen, durchsichtigen,
wiederverschließbaren Plastikbeutels.
Pro Passagier ist nur ein 1 Liter Beutel erlaubt.
Medizinische Produkte bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden.
Babynahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml und diätetische Nahrung bis zu einer Gebindegröße von maximal 100ml insofern diese auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden.
Medizinische Produkte, Babynahrung oder diätische Nahrung über 100ml, die auf der Reise von der mitführenden Person benötigt werden, können auf Zufallsbasis einer technischen Kontrolle unterzogen werden.
Einkäufe aus dem Airportshopping-Bereich des Flughafen Wien oder anderer Flughäfen dürfen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden, sofern:
- diese in einem manipulationssicheren Beutel (STEB - Security Tamper Evident Bag) verpackt wurden,
- sich die Originalrechnung darin befindet,
- der Beutel unversehrt, ungeöffnet und nicht manipuliert wurde.
Einkäufe können auf Zufallsbasis einer technischen Kontrolle unterzogen werden
Verbotener Gegenstand – was tun?
Sie wurden in der Sicherheitskontrolle aufgehalten und tragen einen verbotenen Gegenstand bei sich, der zurückgewiesen wurde?
Dann bietet der Flughafen Wien und die Vienna International Airport Security Services GmbH (VIAS) folgende Möglichkeiten:
-
Sie bei einem nachträglichen Check-in zu unterstützen (Bitte klären Sie mögliche Zusatzkosten in diesem Fall mit Ihrer Airline ab)
-
Sie bei der Deponierung des Gegenstandes zu unterstützen (Depot Service - Abhängig von der Gegenstandsart. Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit dem Sicherheitsmitarbeiter am Security Service Counter ab)
-
Sie beim Versand mit dem Postservice an eine Wunschadresse zu unterstützen. (Postservice - abhängig von der Gegenstandsart und -größe (max. ein A4-Kuvert). Bitte klären Sie die Zusatzkosten mit dem Sicherheitsmitarbeiter am Security Service Counter ab)
Unsere Mitarbeiter:innen am Security Service Counter bei den Sicherheitskontrollen im Terminal 1 und im Terminal 3 informieren Sie gerne direkt vor Ort.
Informieren Sie sich vor Abflug über die Sicherheitsbestimmungen der Zielflughäfen. Andere nationale Gesetze können teilweise strenger sein.
Kontrolle aufgegebenes Gepäck
Bei Ihrem Flugtarif ist ein Aufgabegepäckstück inkludiert und Sie wollen Ihr Gepäckstück aufgeben? Dafür können Sie den Self Check-in oder die besetzten Schalter Ihrer Fluglinie laut Infomonitor nutzen.
Tipps für Ihr aufgegebenes Gepäck
Kennzeichnen Sie deutlich Ihre Koffer mit Namens- und Adressschild.
Führen Sie wertvolle Gegenstände, wichtige Dokumente oder Medikamente im Handgepäck bei sich!
Versperren Sie Ihre Koffer! Verwenden Sie gegebenenfalls zusätzlich einen festen Gurt oder ein Zollschloss.
Entfernen Sie alte Anhänger (Bagtags) und alte Klebestreifen von früheren Reisen – viele verschiedene Anhänger sind für das Gepäckerfassungssystem verwirrend und erhöhen das Risiko, dass Ihr Koffer nicht richtig zugeordnet werden kann.
Freigepäck bestimmt Ihre Airline
Je nach Tickettarif ist die Beförderung von Freigepäck enthalten. Sie finden Ihre Freigepäckerlaubnis in Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung.
Alle Fluglinien geben ein Gewicht und einen maximalen Umfang pro Freigepäckstück vor.
Gefahrgüter
Gefährliche Güter sind Gegenstände oder Substanzen, die ein mögliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können, wie z.B.:
- Fortbewegungsmittel mit eingebauten Lithium-Batterien
- Lawinenrucksäcke
- Schwimmwesten
- Trockeneis
- Autobatterien
- und Ähnliches
Für den Transport von gefährlichen Gütern gelten abhängig von der gewählten Airline besondere Bestimmungen.
Informieren Sie sich vor Abflug über die Sicherheitsbestimmungen bei Ihrer Airline bzw. Ihrem Handling-Agent.
Ombudsstelle Sicherheitskontrolle
Als selbstständige und unabhängige Einrichtung steht Ihnen die Ombudsstelle für Anregungen, Kritik und Fragen ausschließlich
per Mail zur Verfügung unter
ombudsstelle-sicherheit@viennaairport.com
Bitte beachten Sie, dass die Ombudsstelle nicht durchgehend besetzt ist, aber im Sinne der Kundenorientierung Ihr Anliegen
zeitnah bearbeitet wird.