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Ihr Flughafen Wien Team

Meldung und Auswirkung

Das Meldewesen ist eines der Kernbestandteile gelebter Sicherheitskultur. So können Gefahren identifiziert und behoben oder vermindert werden. Das Hauptgewicht liegt auf konsequenter Vorbeugung – im Ausnahmefall der direkten Verhinderung – von sicherheitsrelevanten Vorfällen, die möglicherweise durch außenstehende Personen oder auch organisationsintern, sogenannten „Innentätern“, verursacht werden könnten.

Alle am Flughafen tätigen Mitarbeiter:innen, Luftfahrtunternehmen oder auch Personen, die an Standorten außerhalb des Flughafengeländes tätig sind, indem sie z.B. Güter liefern, nehmen eine mögliche Gefährdung am ehesten als Erste wahr. Diesen Vorteil der Früherkennung von nicht akuten Gefahren hat man auch auf EU-Ebene erkannt.

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 (auch „Whistleblower-Richtlinie“) sieht für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern, unabhängig von ihrer Art der Tätigkeit, die Einrichtung von internen Meldekanälen vor. Durch die Richtlinie werden in allen Unionsmitgliedstaaten einheitliche Standards zur Meldung von Missständen sowie zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.

Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:

Natürlich können Sie auch gemeinsam mit Ihrer Führungskraft, einer Sicherheitsvertrauensperson, einem Sicherheitsbeauftragten oder Ihrem Betriebsrat eine Meldung eintragen.

Das Erkennen, Aufzeigen und Melden ist nur der erste Schritt in einem weiteren Prozess, die meldende Person wird auch nicht für Handlungen und mögliche Folgen einer betroffenen Person mitverantwortlich gemacht. Sie hat unter Umständen dazu beigetragen, eine mögliche Bedrohung für Mitarbeiter:ìnnen, Kund:innen und Kooperationspartner:innen des Flughafens zu erkennen und die daraus resultierenden Gefahren zu  minimieren.