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Ihr Flughafen Wien Team

Verlängerung einer Airport ID Card

Aufgrund der EU-Verordnungen betreffend Luftfahrtsicherheit ist die Flughafen Wien AG (=VIE) zur Sicherung des Flughafengeländes verpflichtet. Der Zugang und die Zufahrt zu den land- und luftseitigen Bereichen sind deshalb nur berechtigten Personen zu gestatten.

Sollten Sie noch keine Airport ID Card besitzen,  finden Sie alle Informationen für die Beantragung unter folgendem Link:

Achtung! Seit 3.12.2021 hat sich die behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Airport ID Card geändert.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) führt ein neues digitales Verfahren für erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfungen (E-ZÜP) von Personen ein, die einen Flughafenausweis beantragen bzw. verlängern wollen.

Ab 3.12.2021 muss die Eingabe der Daten der zu überprüfenden Personen (Flughafen-Ausweisinhaber:innen) und die Abwicklung der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch das jeweilige Unternehmen selbst über die im Unternehmensserviceportal (USP, www.usp.gv.at) verfügbare Anwendung „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ erfolgen.

Die erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind außerdem jährlich (und nicht mehr alle 5 Jahre) zu wiederholen. Wobei aber alle aufrechten Zuverlässigkeiten dennoch längstens die Gültigkeit bis 30.6.2024 beibehalten!

Aus dem oben genannten Grund stellt das Airport ID Card Office ab 3.12.2021 die Beantragung der permanenten Airport ID Card um.

Der Weg zu einer neuen Airport ID Card

Ihr Unternehmen ist am Flughafen Wien ansässig bzw. wurde von einem am Flughafen Wien ansässigen Unternehmen beauftragt Tätigkeiten durchzuführen.

Die Beantragung einer permanenten Airport ID Card erfolgt auf digitalem Weg:

  • Der behördliche Teil, Registrierung und Eingabe von MitarbeiterInnen, findet in der ZÜP-Anwendung des BMK statt, welches über das USP erreichbar ist.

  • Die Auftragserstellung und Schulungsbuchung findet im Ausweisberechtigungs- und -verwaltungssystem (ABV) der Flughafen Wien AG statt.

Folgende Erklärungen und Anleitungen haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Was ist das Unternehmensserviceportal (USP)?

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Ziel ist es, einen zentralen One-Stop-Shop einzurichten, in dem Unternehmen die für sie relevanten Informationen abfragen sowie ihre rechtlichen Verpflichtungen rasch und effizient abwickeln können.

Über das USP ist die ZÜP-Anwendung erreichbar (siehe unten).

Wie registriere ich mich im USP?

Dieser Punkt ist für alle wichtig, die noch nie im USP registriert haben.

Anleitung zum Einstieg
(PDF, 1.03 MB)

WAS ist die ZÜP-Anwendung

Die Anwendung Zuverlässigkeitsüberprüfung / Aviation Security (ZÜP-Anwendung) ist eine Anwendung des BMK und dient der Erfassung der Daten des/der externen Mitarbeiter:in. Die ZÜP-Anwendung kann über das Unternehmensservice Portal (USP) aufgerufen werden (siehe oben). Hierfür ist eine Anmeldung am USP mit Zweifaktorauthentifizierung wie z.B.  Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich.

Alle Infos zur ZÜP-Anwendung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/zuep.html


Für etwaige telefonische Rückfragen zur ZÜP-Anwendung hat das BMK eine Hotline eingerichtet.

Sie erreichen den ZÜP-Helpdesk Werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter:
+43-1-2530188-7953

oder per E-Mail an 
serviceentry.zuep@acp.at

Prozess der Beantragung einer Airport ID Card

Die beteiligten Personen im Prozess: 

FWAG Mitarbeiter: AUFTRAGGEBER

Externes Unternehmen: AUFTRAGNEHMERIN

Mitarbeiter externes Unternehmen: AUSWEISEMPFÄNGER

Dieser Schritt passiert noch VOR dem digitalen Beantragungsprozess:

Es entsteht eine Geschäftsbeziehung zwischen FWAG und externem Unternehmen. Ein externer Mitarbeiter benötigt eine Airport ID Card, weil er Zugang zum Sicherheitsbereich braucht, um dort seine Arbeit zu verrichten.

Auftraggeber (FWAG Mitarbeiter) im ABV:

Der Auftraggeber legt einen neuen Arbeitsauftrag im ABV an. Sollte es bereits einen Arbeitsauftrag geben, dann entfällt dieser Schritt.

Die Schritte 3 und 4 passieren im Unternehmensserviceportal des Bundesministeriums ohne Beteiligung des Flughafens.

Die Checkliste zur Dateneingabe für die erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung und alle weiteren Infos finden Sie unter folgendem Link:
www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/zuep.html


Auftragnehmerin in der ZÜP-Anwendung:

Die Auftragnehmerin registriert das Unternehmen in der ZÜP-Anwendung und erhält dort eine ID-Nummer.

Ist das Unternehmen bereits registriert, entfällt dieser Schritt.

So funktioniert die Registrierung in der ZÜP-Anwendung::

Anleitung zum Einstieg
(PDF, 1.03 MB)

Auftragnehmerin in der ZÜP-Anwendung:

Die Auftragnehmer:in gibt die Daten des/der externe Mitarbeiter:in in der ZÜP-Anwendung (USP) ein.
Danach gibt sie den/die Mitarbeiter:in für den Einsatz am Flughafen Wien frei.

Siehe dazu die Anleitung zur ZÜP-Anwendung vom BMK im Kapitel „Personenliste“.
Wichtig: Nach erfolgter Freigabe sind noch 4 Wochen Wartezeit für das ZÜP-Ergebnis einzurechnen.

Dateneingabe für die ZÜP-Anwendung über das USP

Bedienungsanleitung
(PDF, 1.38 MB)

Auftragnehmerin im ABV:

Die Auftragnehmerin steigt ins ABV ein und gibt dort die ID-Nummer ein, die sie aus der ZÜP-Anwendung bei der Registrierung erhalten hat. Der Auftraggeber (FWAG Mitarbeiter) muss das im ABV verifizieren.

Auftragnehmerin im ABV:

Die Auftragnehmerin weist dem zuvor im USP erfassten Mitarbeiter im ABV-Portal den vom FWAG Mitarbeiter angelegten Arbeitsauftrag zu.

Erst dadurch wird die Zuverlässigkeitsüber​prüfung eingeleitet und es entstehen die Kosten für die Beantragung einer Airport ID Card.

Dauer der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das BMK: 4 Wochen

Auftragnehmerin im ABV:

Die Auftragnehmerin erhält eine Aufforderung zur Reservierung eines Schulungsplatzes zur EU-konformen Sicherheitsschulung über das ABV.

Nach Behandlung der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das BMK, erhält die Auftragnehmerin die Bestätigung, dass ihr zuvor reservierter Schulungsplatz fix gebucht wurde.

Der externe Mitarbeiter erscheint zur Sicherheitsschulung und zum Kenntnisnachweis im Airport ID Card Office.

Der amtliche Lichtbildausweis, der auch im USP Portal angegeben wurde und der QR-Code vom ABV sind mitzubringen.

Der externe Mitarbeiter erhält nach Absolvierung der Schulung und des Kenntnisnachweises seine Airport ID Card.

  • Die Sicherheitsschulungen finden Montag ­bis Donnerstag (an Werktagen) pünktlich um 8:30 Uhr und um 13:00 Uhr statt und müssen über das ABV-System online gebucht werden.
  • Alle Teilnehmer:innen werden gebeten, rechtzeitig im Airport ID Card Office zu erscheinen, da mit Wartezeiten bei der Anmeldung zu rechnen ist. Das Identitätsdokument, welches auch im USP Portal angegeben wurde und der QR-Code vom ABV sind mitzubringen.

Zusammenfassung​

  • Unternehmen benötigen eine Registrierung im Behördenportal USP und können sich dort selbst den Zugriff auf die ZÜP-Anwendung eintragen.

  • Die Anmeldung in der „ZÜP – Zuverlässigkeitsüberprüfung/Aviation Security“ (ZÜP-Anwendung) erfolgt über das USP.

  • Erfassung der Personendaten in der ZÜP-Anwendung inkl. Freigabe an den Flughafen spätestens 4 Wochen vor beabsichtigter Aufnahme der Tätigkeit.

  • Der FWAG Auftraggeber legt für das externe Unternehmen im ABV-Portal einen Arbeitsauftrag an wofür die ID-Nummer (Unternehmens-ID) aus der ZÜP-Anwendung erforderlich ist

  • Das externe Unternehmen weist dem/der zuvor im USP erfassten Mitarbeiter:in im ABV-Portal einen Arbeitsauftrag zu und leitet die erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (E-ZÜP) ein. (Dauer der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung ca. 4 Wochen)

  • Nach erfolgter positiver E-ZÜP und Erhalt des Mails zur Schulungsaufforderung vom ABV an das externe Unternehmen, müssen die Ausweisempfänger:innen an der EU-konformen Sicherheitsschulung teilnehmen.

PDF Zusammenfassung
(PDF, 0.25 MB)

Anleitungen für das USP

Wie Sie im Schritt 1. erfahren haben, müssen Sie sich im USP registrieren oder anmelden. Wie das funktioniert hat das BMK hier für Sie zusammengefasst:

Anleitung zum Einstieg
(PDF, 1.03 MB)

Anleitungen für die ZÜP-Anwendung

Nachdem Sie sich im USP angemeldet (siehe Erklärungen ad 2.) haben, können Sie die ZÜP-Anwendung aufrufen.

Die Checkliste hilft bei der Vorbereitung um alle notwendigen Daten griffbereit zu haben.

Anleitungen für das ABV am Flughafen

Nachdem Sie Ihre Mitarbeiter:innen in der ZÜP-Anwendung angelegt haben (siehe Erklärungen ad 3.) und Ihr Ansprechpartner am Flughafen alles im ABV vorbereitet hat, erfolgen Ihre weiteren Schritte im ABV.

Haben Sie Fragen oder Probleme bei der Eingabe?

Unseren ABV-Support erreichen Sie werktags (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 16:00 Uhr unter +43-1-7007-25656 bzw. per E-Mail unter abv-support@viennaairport.com.

Was ist das ABV?

Für die Beantragung einer neuen Airport ID Card benötigen Sie unter anderem die flughafeneigene Software ABV, das Ausweisberechtigungs- und -verwaltungssystem. Das ABV ist die digitale Ausweisstelle.

Was ist ein Antrag?

Im ABV können Sie Airport ID Cards für Sich und für Ihre Mitarbeiter:innen beantragen und verlängern. Wir sprechen hier im ABV von einem Antrag, einer Beantragung, einem Ausweisantrag.

Was ist ein Auftrag/Arbeitsauftrag?

Ein Auftrag ist ein Arbeitsauftrag, welcher vom Auftraggeber (FWAG) im ABV angelegt wird. In diesem Arbeitsauftrag werden die Zutrittsbereiche des Flughafens festgelegt, für die der Ausweis freigeschaltet wird. Jede Ihrer Mitarbeiter:innen wird im ABV einem Arbeitsauftrag zugewiesen. Nur so kann für diese Person die E-ZÜP eingeleitet werden.

Wechselt ein:e Mitarbeiter:in die Organisationseinheit bzw. Kostenstelle, dann fallen alle ihr zugewiesenen Aufträge weg. Es ist die Aufgabe der Führungskraft bzw. der Delegierten, dies zu ändern, also den "alten" Auftrag zu entfernen. Die Mitarbeiter:in bekommt in der neuen Organisationseinheit wieder Aufträge mit den notwendigen Zutrittsberechtigungen zugewiesen.

Ich habe mein ABV-Passwort vergessen!

Sie können im ABV das Passwort selbst zurücksetzen. Falls das aufgrund eines technischen Problems nicht möglich ist, so kontaktieren Sie bitte den SB-I Service Desk per E-Mail an sbi-servicedesk@viennaairport.com oder telefonisch unter +43-1-7007-25353.

Wie lange ist die Airport ID Card gültig?

Die Gültigkeit Ihrer Airport ID Card richtet sich nach der Gültigkeit Ihres Arbeitsauftrages am Flughafen Wien.

Grundsätzlich gilt:

  • Gültigkeit des Ausweises, also der Plastikkarte: 5 Jahre (siehe „max. gültig bis“ am Ausweis)
  • Gültigkeit der Sicherheitsschulung: 5 Jahre
  • Gültigkeit E-ZÜP: 1 Jahr! Die Verlängerung muss im Unternehmensserviceportal USP und im ABV neu beantragt werden.

Ich habe Fragen bzw. Probleme bei der Eingabe im ABV!

Dafür haben wir ein Call Center für Sie eingerichtet. Unseren ABV-Support erreichen Sie werktags (Montag bis Freitag) von 8 bis 16 Uhr unter +43-1-7007-25656 und per E-Mail an abv-support@viennaairport.com.

Wann finden Sicherheitsschulungen statt?

Montag – Donnerstag (an Werktagen): 08:30 Uhr und 13:00 Uhr.
Eine Terminbuchung über das ABV ist unbedingt erforderlich!
Der Lichtbildausweis, der für die E-ZÜP-Beantragung hochgeladen wurde, ist zur Sicherheitsschulung mitzubringen.

Wann hat das Airport ID Card Office / die Ausweisstelle geöffnet?

Begleitausweise & Temporäre Flughafenausweise: rund um die Uhr 24/7

Wie heißen die Zutrittsbereiche am Flughafen?

Wir haben Standardzutrittsbereiche festgelegt:
  • Öffentlicher Bereich: BW – Büro- und Werkstättengelände (wird nicht am Flughafenausweis aufgedruckt)
  • Zutrittsbeschränkter Bereich: TR – Transit
  • Sicherheitsbereich: TG – Transit Gate, FR – Fracht, VO – Vorfeld, GZ – Gepäckzentrale, LFZ – Luftfahrzeug, FB – Flugbasis (Austrian Gelände)
Individuelle Zutrittsbereiche beantrangen Sie bitte per E-Mail an ausweisstelle@viennaairport.com mit dem Betreff "Individuelle Zugangsberechtigung" und beschreiben darin den Bereich und/oder schicken Türnummern und ein Foto davon.

Links zu den Systemen

Sie finden das USP und das ABV unter folgenden Links:

ABV-Support

Für Rückfragen zum ABV steht Ihnen unser ABV-Support werktags (Montag bis Freitag) von 8 bis 16 Uhr unter +43-1-7007-25656 und per E-Mail an  abv-support@viennaairport.com zur Verfügung.

Öffnungszeiten des Airport ID Card Office / Ausweisstelle

Montag – Donnerstag (an Werktagen): 07:00 bis 18:00 Uhr

Freitag (an Werktagen): 07:00 bis 16:30 Uhr